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Denkmalförderung in der Gemeinde Finnentrop

Denkmal "Schwesternhaus" Westfalenstr. 28 Lenhausen

Förderanträge können bei der Gemeinde Finnentrop gestellt werden!

Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.

Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.
Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2022 zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt.

Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.

Informationen bei der Gemeinde Finnentrop! … und hier finden Sie die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“.

Die Denkmäler in Lenhausen und Frielentrop finden Sie auf Lenhausen.de unter dem Menüpunkt “Unser Dorf > Sehenswürdigkeiten”. (Die Seiten sind im Aufbau, so dass noch nicht alle Denkmäler erfasst sind!)

[Das obige Bild zeigt das Denkmal “Ehemaliges Schwesternhaus”, Hofhaus Westfalenstr. 28 in Lenhausen. (Bild: Matthias Baumeister)]

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